Sportlerlizenz

Special Olympics Österreich ermöglicht allen SOÖ SportlerInnen eine Sportlerlizenz mit vielen Vorteilen zu beantragen. Dadurch entfällt das mehrmalige Ansuchen einer ärztliche Bestätigung für einzelne Veranstaltungen und Trainings, die von SOÖ unterstützt/durchgeführt werden. Bei Interesse ist beiliegender Antrag (Am Ende dieses Textes) auszufüllen und an Special Olympics zu retournieren.

 

  • Die Sportlerlizenz ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an regionalen - nationalen - internationalen SOÖ Veranstaltungen und berechtigt zur Teilnahme an SOÖ Veranstaltungen und Trainings für das auf der Lizenzkarte bezeichnete Kalenderjahr. Die Sportlerlizenzkarte (Jahresmarke) ist gültig vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember des Jahres.
  • Wenn SportlerInnen für SOÖ im Ausland starten möchten, müssen sie im Besitz einer gültigen Sportlerlizenzkarte sein.
  • Eine gültige Sportlerlizenz gibt SOÖ SportlerInnen die Möglichkeit, diverse Sportartikel günstiger zu kaufen (Firma erima).
  • Mit dem Besitz der gültigen Sportlerlizenz haben SOÖ SportlerInnen einen Unfallversicherungsschutz der folgende Leistungen enthält:
  1. Dauerende Invalidität ab 1% Versicherungssumme EUR 50.000,00 Progression 400%
  2. Rehabilitationspauschale 1% der Versicherungssumme
  3. Unfalltod EUR 5.000,00
  4. Unfallkosten EUR 3.000,00
 

Special Olympics Österreich übernimmt bis auf Widerruf die Kosten für den oben genannten Versicherungsschutz . Der Unfallversicherungsschutz gilt ausschließlich für SOÖ Veranstaltungen.

  • Die Lizenz ist jährlich ab DEZEMBER des laufenden Jahres für das Folgejahr mittels ausgefülltem Lizenzantrag, Passfoto (vorzugsweise per E - Mail an :maria.ulrich@specialolympics.at) und ärztlicher Bestätigung zu beantragen und an SOÖ zu senden. ( vorzugsweise per E - Mail an: office@specialolympics.at oder an: Special Olympics Österreich, Rohrmoosstraße 234 , 8970 Schladming ). Sofern bereits eine Lizenz beantragt wurde, ist kein Passfoto mehr zu senden.

 

WICHTIGE HINWEISE:

Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass die Bearbeitungszeit für die Ausstellung der Lizenzkarten mindestens 4 bis 5 Wochen beträgt.

Ist die Sportlerlizenzkarte (Plastikkarte) vorhanden. Für die Gültigkeit der Sportlerlizenzkarte werden zukünftig Jahresmarken ausgeschickt, die auf der Rückseite der Sportlizenzkarte aufgeklebt werden müssen.

 

NEUER HINWEIS:

  • Bei Verlust der Plastikkarte wird ein Unkostenbeitrag von € 10,00 eingehoben.
  • Die Sportlerlizenzkarte (Jahresmarke) ist gültig vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember des Jahres.